Ist Ihr Shop barrierefrei, oder nur mit einem Widget beklebt?
Seit dem 28. Juni 2025 müssen Online-Shops in Deutschland barrierefrei sein. Wir prüfen Ihre echte Kaufstrecke von der Startseite über die Produktseite bis zum Warenkorb, benennen jede Fundstelle und melden uns, wenn sich etwas verschlechtert.
Erst einen Beispielbericht ansehen , geprüft an unserem Beispielshop
Eine Produktkachel, zweimal wahrgenommen
- Produktbild eines EsszimmerstuhlsGrafik (unzureichend)
- Esszimmerstuhl Eiche massivLink (unzureichend)
- 129,00 Euro129,00 Euro
- Größe auswählenAuswahlfeld (unzureichend)
- In den WarenkorbSchaltfläche
- Warenkorb: 1 Artikelkeine Ansage (unzureichend)
Vier von sechs Angaben fehlen. Keine davon wird besser, wenn jemand die Schriftgröße verstellt.
Das Verfahren beginnt mit einer Beschwerde, nicht mit einer Stichprobe
Beschwerden haben Vorrang vor eigenen Stichproben.Grundsatz der Marktüberwachungsstelle der Länder für Barrierefreiheit
Die Marktüberwachungsstelle der Länder für Barrierefreiheit ist seit Januar 2026 in der aktiven Kontrollphase. Sie arbeitet risikobasiert, und dabei gilt ein Grundsatz, der in der Debatte meist untergeht: Beschwerden haben Vorrang vor eigenen Stichproben.
Das heißt, das Verfahren beginnt in aller Regel damit, dass eine betroffene Person eine Barriere meldet. Erst danach wird Ihr Shop geprüft. Daraus folgt der wirksamste Schutz, den es gibt: ein gut sichtbarer Rückmeldekanal, über den die Beschwerde bei Ihnen landet statt bei der Behörde.
Genau deshalb ist der nach § 13 BFSG vorgeschriebene Rückmeldekanal bei uns kein Pflichtbeiwerk, sondern Teil des Produkts. Meldungen laufen bei Ihnen auf, mit Frist und Bearbeitungsstand.
Geprüft wird die Strecke, nicht die Vitrine
So sieht das Ergebnis aus
Punktzahl, Befunde nach Schwere sortiert, jede Fundstelle mit Quelltextausschnitt und eine Anleitung, die zu Ihrem Shopsystem passt. Keine Punktzahl ohne Begründung, keine Behauptung ohne Erfolgskriterium.
In den kostenpflichtigen Tarifen kommt derselbe Bericht als zeitgestempeltes PDF dazu, das Sie zu den Akten legen können.

Was ein Overlay-Widget löst und was nicht
Die verbreiteten Widgets legen eine Bedienleiste über den Shop. Für sehende Menschen mit leichter Sehbeeinträchtigung ist das eine Hilfe. Für die Anforderungen aus dem BFSG ist es zu wenig.
| Fall | Mit Overlay-Widget | Mit schwellenlos |
|---|---|---|
| Fehlender Alternativtext an einem Produktbild | bleibt bestehen | wird mit Fundstelle benannt |
| Schaltfläche ohne Namen im Warenkorb | bleibt bestehen | wird mit Fundstelle benannt |
| Tastaturfalle im Zustimmungsdialog | bleibt bestehen | wird als kritisch gemeldet |
| Schriftgröße lässt sich verstellen | über die Bedienleiste | über die Einstellungen des Browsers |
| Nachweis für die Marktüberwachung | keiner | zeitgestempeltes PDF je Prüflauf |
| Erklärung nach § 13 BFSG | nicht enthalten | erzeugt, gehostet, laufend aktuell |
Drei Prüfungen, die allgemeine Werkzeuge nicht kennen
Ein Prüfwerkzeug kennt eine Adresse. Das BFSG meint die ganze Dienstleistung, also auch das, was beim Klicken passiert.
Horizontales Scrollen bei schmaler Ansicht
Erfolgskriterium 1.4.10
Bei 320 CSS-Pixel Breite (das entspricht einem Smartphone im Hochformat oder einer stark vergrößerten Desktop-Ansicht) muss die Seite ohne seitliches Scrollen lesbar bleiben. Ist sie es nicht, verschiebt sich beim Lesen jede Zeile.
Tastaturfalle
Erfolgskriterium 2.1.2
Der Fokus bleibt an einer Stelle hängen und lässt sich mit der Tastatur nicht mehr weiterbewegen. Damit ist der Shop für diese Nutzergruppe vollständig blockiert, das ist der schwerwiegendste Befund überhaupt. In Shops ist die Ursache fast immer ein Consent-Banner oder ein Newsletter-Fenster.
Keine Statusmeldung beim Warenkorb
Erfolgskriterium 4.1.3
Nach dem Klick auf „In den Warenkorb“ ändert sich meist nur ein Zähler im Kopfbereich. Ohne Statusmeldung erfährt ein Screenreader nichts davon, der Nutzer weiß nicht, ob der Artikel im Warenkorb liegt, und legt ihn im Zweifel mehrfach hinein. Dieser Punkt ist typisch für Shops und wird von allgemeinen Prüfwerkzeugen nicht erfasst.
Wir erkennen Ihr Shopsystem und sagen, wo Sie ansetzen
Ein Befund nützt wenig, wenn danach die Frage bleibt, wo genau man das ändert. Zu jedem verbreiteten System gibt es die Antwort.
Preise
Monatlich kündbar. Die erste Prüfung ist kostenlos.
Kostenlos
0 €
- Einmaliger Prüflauf über bis zu 3 Seiten
- Punktzahl und die wichtigsten Befunde
- Deutsche Erläuterung zu jedem Befund
Basis
19 €je Monat, netto
- 1 Shop, bis zu 15 Seiten
- Wöchentliche Prüfung mit Meldung bei Verschlechterung
- Erklärung zur Barrierefreiheit inklusive Rückmeldekanal
- Prüfbericht als PDF mit Zeitstempel
- Verlauf der letzten 12 Monate
Pro
49 €je Monat, netto
- 3 Shops, bis zu 100 Seiten je Shop
- Tägliche Prüfung der gesamten Kaufstrecke
- Warnung, sobald ein neuer Befund auftritt
- Vollständige Nachweisdokumentation
- Fix-Anleitung je Befund für Ihr Shopsystem
Agentur
149 €je Monat, netto
- 10 Shops, jeder mit eigener Erklärung und eigenem Rückmeldekanal
- Berichte im eigenen Erscheinungsbild
- Sammelübersicht über alle betreuten Shops
- Weitere Shops für 9 € je Shop und Monat
Was eine automatische Prüfung nicht kann
Automatisierte Prüfungen erfassen erfahrungsgemäß 30 bis 40 Prozent der Anforderungen aus EN 301 549. Ob eine Bildbeschreibung inhaltlich passt, ob die Reihenfolge der Inhalte sinnvoll ist, ob ein Formular verständlich formuliert wurde: Das kann kein Programm beurteilen.
Wer Ihnen Konformität per Knopfdruck verspricht, sagt Ihnen nicht die Wahrheit. Was wir liefern, ist die maschinell feststellbare Hälfte, vollständig, verständlich erklärt, laufend überwacht und sauber dokumentiert. Den Rest prüft ein Mensch.