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Was das BFSG von Online-Shops verlangt

Kurz, konkret und ohne Panikmache. Stand: August 2026.

Seit wann gilt das?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz setzt die EU-Richtlinie 2019/882 in deutsches Recht um. Für Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr (dazu gehören Online-Shops) gilt es seit dem 28. Juni 2025. Eine Übergangsfrist für bestehende Shops gibt es nicht.

Wer ist betroffen?

Grundsätzlich jeder, der über eine Website Waren oder Dienstleistungen an Verbraucher verkauft. Ausgenommen sind Kleinstunternehmen, die beide Schwellen unterschreiten: weniger als zehn Beschäftigte und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz. Wer nur eine der beiden Bedingungen erfüllt, ist nicht ausgenommen.

Reiner B2B-Handel fällt nicht unter die Pflicht, weil sich das Gesetz an Verbraucher richtet. In der Praxis ist die Abgrenzung heikel: Sobald der Shop auch für Privatkunden offensteht, greift die Pflicht.

Welcher Maßstab gilt technisch?

Die BFSG-Verordnung verweist auf die harmonisierte europäische Norm EN 301 549. Für Webinhalte übernimmt sie die WCAG 2.1 Level AA mit 50 Erfolgskriterien, die von Alternativtexten über Farbkontraste und Tastaturbedienbarkeit bis zu Statusmeldungen reichen.

Wichtig: Gemeint ist nicht die Startseite, sondern die gesamte Dienstleistung. Produktauswahl, Warenkorb, Bestellvorgang, Kundenkonto und die Rechtstexte gehören dazu. Auch Dokumente wie Datenblätter oder Rechnungen im PDF-Format fallen darunter.

Erklärung zur Barrierefreiheit

Über die technische Umsetzung hinaus verlangt das Gesetz eine öffentlich zugängliche Erklärung. Sie muss den Stand der Konformität beschreiben, bekannte Einschränkungen benennen und einen Rückmeldekanal enthalten, über den Betroffene Barrieren melden können. Fehlt sie, ist das ein eigenständiger Verstoß, und der einfachste, den eine Behörde feststellen kann.

Wie wird geprüft?

Zuständig ist die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) mit Sitz in Magdeburg. Sie befindet sich seit Januar 2026 in der aktiven Kontrollphase und arbeitet risikobasiert.

Entscheidend ist die Reihenfolge: Beschwerden haben Vorrang vor eigenen Stichproben. Das Verfahren beginnt in der Regel damit, dass eine Verbraucherin oder ein Verbraucher eine Barriere meldet. Erst danach folgt die Prüfung des Shops. Aktive Kontrollen erfolgen zusätzlich, häufig mit automatisierten Werkzeugen, und bevorzugt bei Anbietern mit großer Reichweite.

Daraus folgt eine praktische Konsequenz, die häufig übersehen wird: Ein gut sichtbarer, funktionierender Rückmeldekanal ist nicht nur Pflichtprogramm, sondern der wirksamste Schutz. Wer Beschwerden selbst entgegennimmt und beantwortet, verhindert, dass sie überhaupt bei der Behörde landen.

Was droht?

Die Marktüberwachung kann Mängelbeseitigung anordnen und im äußersten Fall die Einstellung der Dienstleistung verlangen. Der Bußgeldrahmen reicht bis 100.000 Euro. In der Praxis beginnt es milder: mit einer Aufforderung und einer Frist.

Daneben steht ein zweiter Weg, der schneller weh tut: Wettbewerber können eine Abmahnung nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb aussprechen, weil ein nicht barrierefreier Shop sich einen Vorteil gegenüber denen verschafft, die investiert haben. Ob und wie weit das trägt, ist gerichtlich noch nicht abschließend geklärt, die Kosten einer Auseinandersetzung entstehen trotzdem.

Was ist jetzt sinnvoll?

  1. Den tatsächlichen Stand feststellen. Die maschinell prüfbaren Verstöße zuerst, weil sie am schnellsten auffallen.
  2. Die schweren Befunde beheben: Tastaturfallen, fehlende Beschriftungen, unzureichende Kontraste.
  3. Erklärung zur Barrierefreiheit veröffentlichen, inklusive funktionierendem Rückmeldekanal.
  4. Den Zustand überwachen und dokumentieren. Barrierefreiheit geht verloren, sobald jemand das Theme anpasst oder eine App einbaut.

Dieser Text ist eine allgemeine Einordnung und keine Rechtsberatung. Für die Beurteilung Ihres Einzelfalls, insbesondere zur Frage der Kleinstunternehmerausnahme, wenden Sie sich an eine Anwältin oder einen Anwalt.

Schritt eins: den Stand feststellen

Ohne Anmeldung. Wir prüfen Startseite, eine Produktseite und den Warenkorb. Das dauert ein bis drei Minuten.

Alle Prüfpunkte im Detail